Einschulung im
Schuljahr 2025/2026

1. Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden. (SächsSchulG)

Geburtsjahre

01.07.2018 – 30.06.2019    Einschulungsjahr 2025
01.07.2019 – 30.06.2020    Einschulungsjahr 2026
01.07.2020 – 30.06.2021    Einschulungsjahr 2027
01.07.2021 – 30.06.2022    Einschulungsjahr 2028

 

 2. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ihres Kindes erfolgt in der Regel ein Jahr vor dem Schulbeginn. Im Mai/Juni werden die Schulanmeldetermine für das kommende Schuljahr im Lokalanzeiger, in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Dohna, im Schaukasten der Marie Curie Schule in Dohna und auch auf der Homepage der Grundschule veröffentlicht. Aus Gründen des Datenschutzes erhalten die Erziehungsberechtigten keine schriftliche Mitteilung zu den Anmeldeterminen durch die Grundschule.

Für das Einschulungsjahr 2024/2025 melden die Personensorgeberechtigten ihr schulpflichtiges Kind zu folgenden Terminen in der Grundschule an:

Montag, 29.07.2024   08.00 – 16.00 Uhr
Montag, 19.08.2024    07.30 – 16.00 Uhr

Am 17.06.2024 um 18:00 Uhr findet ein vorbereitender Elternabend in  der Aula unserer Schule statt. Sie werden über alle wichtigen Dinge im Schulvorbereitungsjahr und den allgemeinen organisatorischen Angelegenheiten informiert. Dazu gehören die amtsärztliche Vorschuluntersuchung, die Schnupperstunden in der Grundschule und der Besuch des Beratungslehrers in der Kita, die Anmeldeformulare der Schule, den Essenanbieter, die Schülerbeförderungsmöglichkeiten vom Umland zur Stadt Dohna sowie den Ablauf der Zuckertütenannahme und der Schuleinführung.

Hier finden Sie alle Anmeldeunterlagen zum ausdrucken: 

Link – hier klicken

weiteres Verfahren:

Zur Anmeldung bringen Sie mit:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis des Masernschutzes
  • den Personalausweis der anmeldenden Personensorgeberechtigten (Einverständniserklärung des Elternteils, welches an der Anmeldung nicht teilnehmen kann) und ggf. den Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Gerichtsurteil oder eine Bestätigung des Jugendamtes – Negativerklärung – nicht älter als 3 Monate)

Folgende Daten werden erhoben:

  • Name und Vorname der Kindes und der Eltern des Kindes
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Anschrift der Eltern und des Kindes
  • Telefonnummer, Notfalladresse, E-Mail
  • Staatsangehörigkeit des Kindes
  • ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird
  • Besonderheiten: Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
  • Religionszugehörigkeit des Kindes (Wahlfach)
  • Migrationshintergrund
  • evtl. Umzug mit neuer Anschrift und zugehöriger Grundschule, damit die Weitergabe der Unterlagen erfolgen kann
  • bei Wunsch Schulbezirkswechsel oder Übergang an Freien Träger

Die Daten nach den Punkten 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz §4 Abs.1 und 2 zu erfassen.

Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Schulaufnahme und zur Schule. Sie erhalten bei uns auch die Möglichkeit, Ihren Bedarf an einem Hortplatz zu registrieren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in Pirna. Der Jungenärztliche Dienst setzt sich telefonisch für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Aber erst nach der Schulanmeldung und einer Vorlage des Einverständnisses Ihrerseits.

Bei Rückstellungswunsch müssen Sie dies schriftlich an die Schulleiterin formulieren und eine Begründung angeben. Danach werden wir gemeinsam, unter Einbeziehung der Kita, eine Entscheidung treffen, die Sie schriftlich spätestens zum Termin des Versandes der Aufnahmebescheide  erhalten.

 3. Schulbezirkszugehörigkeit

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch aus schulorganisatorischen Gründen nichts entgegensteht.

  • Einzugsbereiche der Marie-Curie-Grundschule Dohna
    Borthen, Bosewitz, Burgstädtel, Dohna, Gamig, Gorknitz, Krebs, Röhrsdorf, Sürßen, Tronitz
  • Einzugsbereiche der Grundschule Mühlbach
    Burkhardswalde, Crotta, Falkenhain, Köttewitz, Maxen, Meusegast, Mühlbach, Schmorsdorf, Weesenstein

In begründeten Fällen können auch Ausnahmen zugelassen werden, die wiederum schriftlich unter Angabe triftiger Gründe laut SächsSchulG formuliert werden müssen. Eine Entscheidung dazu wird in Absprache zwischen dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden und den  Schulen getroffen. Sie erhalten zum festgelegten Stichtag (26.05.2023) einen schriftlichen Bescheid durch die Marie Curie Grundschule Dohna.

 4. Vorschuljahr

Im Vorschuljahr besuchen wir regelmäßig die Kitas und „begutachten“ die Kinder. Sie werden spielerisch in Mathematik und Deutsch getestet.

Frau Eberth                                         Zwergenburg in Sürßen &
(Beratungslehrerin)                              Kita Am Fuchsbau in Krebs
Frau Stephan                                      Kinderhaus Bummi in Dohna
(Schulleiterin)

Unsere Schnuppertage für die Schulanfänger finden Sie auf unserer Homepage und als Aushang in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen der Stadt Dohna, sowie in unserem Schaukasten vor der Grundschule. 

Auch Schulanfänger, die nicht in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Dohna betreut werden, sind recht herzlich zu unseren Schnuppertage eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie Ihrem Kind die Teilnahme ermöglichen können. Treffpunkt ist immer der Schulhof.