Übergang zu Oberschule und Gymnasium
Ein wichtiger Schritt in die Zukunft unserer Schüler der Klassen 4 ist die Entscheidung des weiteren Bildungsweges. Im Rahmen der Schullaufbahnberatung möchten wir die Schüler und vor allem die Eltern in ihrer Entscheidung unterstützen und beraten. Neben den Gesprächen mit den Klassen- und Fachlehrern sowie dem Elternabend in Klasse 3, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen zum Thema.
Schullaufbahnberatung
Der Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der Entwicklungsstand des Schülers und seine Potenziale ebenso thematisiert wie die Wünsche der Eltern. Darüber hinaus informiert die Grundschule ausführlich über die Wege und Möglichkeiten weiterführender Bildungsangebote. Auf Wunsch der Eltern kann ein individuelles Beratungsgespräch durch Lehrer der Oberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.
Bildungsempfehlung
Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium. Auch mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülern verschiedene Bildungswege nach Klasse 10 offen.
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde.
Mindestens zu erreichende Notenbilder für eine Bildungsempfehlung für
das Gymnasium bei Durchschnitt 2,0:
Deutsch | 2 | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Mathematik | 2 | 2 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
Sachunterricht | 2 | 3 | 2 | 3 | 1 | 2 | 1 |
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.
Anmeldeverfahren
Die Bildungsempfehlung für Schüler der Klassenstufe 4 wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres mit der Ausgabe der Halbjahresinformationen am 14.02.2025 erteilt.
Die Anmeldung der Schüler erfolgt bis 07.03.2025:
- mit Bildungsempfehlung Oberschule an einer Oberschule oder
- mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium oder an einer Oberschule
Bitte beachten Sie Terminleisten der jeweiligen Schulen auf deren Homepage.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entweder wie bisher an einer Förderschule oder an einer Oberschule angemeldet werden. Die Aufnahme an einer Oberschule steht unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen, wie sie in § 4c Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes in seiner ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung, formuliert sind.
Anmeldung der Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule an einem Gymnasium
Auch Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Der Anmeldezeitraum ist vom 11. – 20.03.2025.
Diese Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Anschließend findet mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium statt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium und die Eltern müssen ihr Kind bis 21.03.2025 an einer Oberschule anmelden.
Am 16.05.2025 erhalten die Eltern den Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium oder einer Oberschule.
Es kann bei Verbesserung der Leistungen zum Ende des Schuljahres noch eine Bildungsempfehlung erteilt werden. Diese erhalten die Kinder am 13.06.2025.
Bis 23.06.2025 kann ein Antrag am Gymnasium der Wahl gestellt werden.
Am 07.07.2025 erhalten sie dann den Bescheid über die Aufnahme.
Anmeldung an der weiterführenden Schule
Mitzubringen sind:
– die Bildungsempfehlung im Original
– das letzte Zeugnis Klasse 3 und die Halbjahresinformation Klasse 4
– die Geburtsurkunde des Kindes als Kopie
– die ausgefüllten Anmeldeformulare zur Aufnahme in die Klasse 5 (Ausgabe durch die Grundschule)
– eine Negativbescheinigung zum Sorgerecht bei Alleinerziehenden
Formulare – Marie Curie Grundschule Dohna (grundschule-dohna.de) – hier klicken