Übergang zu Oberschule und Gymnasium

Ein wichtiger Schritt in die Zukunft unserer Schüler der Klassen 4 ist die Entscheidung des weiteren Bildungsweges. Im Rahmen der Schullaufbahnberatung möchten wir die Schüler und vor allem die Eltern in ihrer Entscheidung unterstützen und beraten. Neben den Gesprächen mit den Klassen- und Fachlehrern sowie dem Elternabend in Klasse 3, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen zum Thema.

Schullaufbahnberatung

Der Übergang in die Oberschule oder das Gymnasium wird durch die Schullaufbahnberatung begleitet. In verbindlichen Beratungsgesprächen mit den Eltern werden der Entwicklungsstand des Schülers und seine Potenziale ebenso thematisiert wie die Wünsche der Eltern. Darüber hinaus informiert die Grundschule ausführlich über die Wege und Möglichkeiten weiterführender Bildungsangebote. Auf Wunsch der Eltern kann ein individuelles Beratungsgespräch durch Lehrer der Oberschule oder des Gymnasiums angeboten werden.

Bildungsempfehlung

Im ersten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium. Auch mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülern verschiedene Bildungswege nach Klasse 10 offen.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde.

Mindestens zu erreichende Notenbilder für eine Bildungsempfehlung für
das Gymnasium bei Durchschnitt 2,0:

Deutsch 2 1 1 2 2 3 3
Mathematik 2 2 3 1 3 1 2
Sachunterricht 2 3 2 3 1 2 1

Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.

Anmeldeverfahren

Die Bildungsempfehlung für Schüler der Klassenstufe 4 wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres mit der Ausgabe der Halbjahresinformationen am 09.02.2024 erteilt.

Die Anmeldung der Schüler erfolgt bis 05.03.2024:

  • mit Bildungsempfehlung Oberschule an einer Oberschule oder
  • mit Bildungsempfehlung Gymnasium an einem Gymnasium oder an einer Oberschule

Bitte beachten Sie Terminleisten der jeweiligen Schulen auf deren Homepage.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entweder wie bisher an einer Förderschule oder an einer Oberschule angemeldet werden. Die Aufnahme an einer Oberschule steht unter dem Vorbehalt der Voraussetzungen, wie sie in § 4c Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes in seiner ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung, formuliert sind.

Anmeldung der Schüler mit Bildungsempfehlung Oberschule an einem Gymnasium

Auch Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Der Anmeldezeitraum ist vom 05.-14.03.2024.

Diese Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Anschließend findet mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium statt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium und die Eltern müssen ihr Kind bis 15.03.2024 an einer Oberschule anmelden.

Am 13.05.2024 erhalten die Eltern den Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium oder einer Oberschule.

Es kann bei Verbesserung der Leistungen zum Ende des Schuljahres noch eine Bildungsempfehlung erteilt werden. Diese erhalten die Kinder am 05.06.2024.

Vom 06.-17.06.2024 kann dann ein Antrag am Gymnasium der Wahl gestellt werden.

Am 01.07.2024 erhalten sie dann den Bescheid über die Aufnahme.

Anmeldung an der weiterführenden Schule

Mitzubringen sind:

– die Bildungsempfehlung im Original
– das letzte Zeugnis Klasse 3 und die Halbjahresinformation Klasse 4
– die Geburtsurkunde des Kindes als Kopie
– die ausgefüllten Anmeldeformulare zur Aufnahme in die Klasse 5 (Ausgabe durch die Grundschule)
– eine Negativbescheinigung zum Sorgerecht bei Alleinerziehenden

Formulare – Marie Curie Grundschule Dohna (grundschule-dohna.de) – hier klicken

Anmeldezeiten der Marie-Curie-Oberschule Dohna

Weiterleitung zur Homepage – hier klicken